Auszug aus der Satzung: Vereinszweck, Finanzierung, Vermögen
1)
Die Freiwillige Feuerwehr Mainz-Ebersheim wird von der Stadt Mainz ausgerüstet und unterhalten.
Die Einrichtung der Feuerwehr als Zusammenschluss ehrenamtlicher Freiwilliger zu gemeinnütziger
Tätigkeit zum Wohle der Bevölkerung ist jedoch über die städtischen Aufwendungen hinaus durch die
Bürgerschaft förderbedürftig und auch förderungswürdig. Der Verein bezweckt deshalb die Förderung
des Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr Mainz-Ebersheim besonders durch folgende Maßnahmen:
a)
Zurverfügungstellen von vereinseigenem Gerät, Ausrüstung, Unterrichtsmaterial etc. zur
besseren Bestückung und Ausbildung der Wehr.
b)
Unterstützung bei der Heranbildung von einsatzfreudigem Nachwuchs
c)
Förderung der Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit benachbarten und
befreundeten Wehren.
d)
Unterstützung von unverschuldet in Not geratenen Feuerwehrleuten und deren Angehörigen
e)
Wahrung und Festigung des Zusammenschlusses der Wehr.
2)
Diesen Zweck fördert der Verein durch seinen gesamten Einkünfte, abzüglich der Aufwendungen, die
für seinen Bestand und seine Arbeit erforderlich sind.
3)
Vereinsämter werden ohne Vergütung wahrgenommen.
4)
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5)
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Für die Förderung größerer Projekte können
Rücklagen gebildet werden.
6)
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.